XXXL Verbundfeuerwerk der Premiumklasse, bestehend aus 16 verschiedenen Batterien mit insgesamt 18 verschiedenen Effektkombinationen in folgender Performance:
1. Gigantische Feuertöpfe aus Brokat-Cracklingblüten vereinen sich mit Buketts aus roten Feuerblüten mit Verwandlung zu golden Cracklingblüten-Buketts zu einer riesigen Feuerblume.
2.+3. V-Fächer aus Goldflimmerschweifkometen mit Verwandlung zu Goldflimmerkronen mit Purpur Sternenzentrum.
4. Traumhafte Feuertöpfe aus Goldflimmer und roten Dahliensternen werden getoppt von großen Buketts aus Königsbrokat mit roten Dahliensternen.
5.+6. Ein V-Fächer aus Brokatschweifkometen verwandelt zu imposanten Buketts aus tiefroten Feuerblüten-Buketts.
7. Eine Kombination aus Goldflimmerkometen mit Verwandlung zu Gold flimmernder Kokosnusspalme mit blauen Sternen und abwechselndem Rot- oder Grünflimmer.
8.+9. Brokatschweifkometen im V-Fächer Verwandeln zu einer Kombination aus Brokatkronen mit Purpur Sternen und Rotblinkern.
10. Goldflimmerfeuertöpfe mit blauen Spitzen werden durchzogen von roten Kometen und getoppt von gigantischen Cracklingblüten-Buketts.
11.+12. Goldene Palmschweifkometen im V-Fächer verwandeln zu Titangold-Palmen mit blauen und leuchtgrünen Sternen.
13.+14.+15. Zickzackabschuss von Titangoldfeuertöpfen und Rot-Blauen Kometen, darüber Titangold-Palmen mit roten und blauen Sternen im Wechsel.
16. Großer Abschlussfächer aus rot blinkenden Feuertöpfen, durchzogen von Goldschweifkometen und darüber große Buketts aus Goldschweifpalmen mit blauen Spitzen und Brokatknisterzentrum.
Produktdetails
Inhalt
1
Schussanzahl
140
Kaliber
20/25/30 mm
Laufzeit
ca. 160 Sekunden
Steighöhe
ca. 50 m
Lautstärke
Normal
Gefächert
Ja
Kategorie
F2
Lager- & Transportgruppe
1,4G
Versand
ja
NEM
2 kg
Bruttogewicht
14,8 kg
Hersteller
BlackBoxx
Altersbeschränkung
18+Altersnachweis erforderlich
Hinweis für Feuerwerk der Kategorie F2
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. F2-Feuerwerk darf Verbrauchern grundsätzlich nur innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Abgabezeiträume überlassen werden. Die Verwendung durch Verbraucher ist grundsätzlich am 31. Dezember und 1. Januar zulässig. Außerhalb dieses Zeitraums gelten besondere sprengstoffrechtliche Voraussetzungen bzw. behördliche Genehmigungen.
Bitte beachten Sie stets die Gebrauchsanweisung des Herstellers, die auf dem Produkt angegebenen Sicherheitsabstände und die jeweils geltenden gesetzlichen sowie örtlichen Bestimmungen.