Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. F2-Feuerwerk darf Verbrauchern grundsätzlich nur innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Abgabezeiträume überlassen werden. Die Verwendung durch Verbraucher ist grundsätzlich am 31. Dezember und 1. Januar zulässig. Außerhalb dieses Zeitraums gelten besondere sprengstoffrechtliche Voraussetzungen bzw. behördliche Genehmigungen.
Bitte beachten Sie stets die Gebrauchsanweisung des Herstellers, die auf dem Produkt angegebenen Sicherheitsabstände und die jeweils geltenden gesetzlichen sowie örtlichen Bestimmungen.